Regeln für den Unterricht bei Klangwerk
Regeln erstellt am 22.10.2020
Unterricht für Erwachsene
- Wer einen Unterricht telefonisch oder per Web-Formular bestellt, verpflichtet sich zum Bezug der gebuchten Lektionen (Anzahl Lektionen und Minuten)
- Bei Nicht-Abmeldung vom Unterricht oder bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als 24 Stunden vorher) verfällt die nicht besuchte Lektion.
- Die gebuchten Lektionen sind innerhalb eines Kalenderjahres seit Auftragserstellung zu beziehen. Nicht bezogene Lektionen werden nicht zurückerstattet.
- Gegen Vorzeigen eines Arztzeugnisses können nicht mehr besuchbare Lektionen vergütet werden. Es ist jedoch im Ermessen der Klangwerk Mittelland GmbH, ob dem Zeugnis Folge geleistet werden muss oder nicht.
- Lehrpersonen der Klangwerk Mittelland GmbH sind mit Respekt zu behandeln. Ebenso ist es für unsere Unterrichtenden selbstverständlich, respektvoll und höflich mit den Schülerinnen und Schülern umzugehen.
- Die in Rechnung gestellten Lektionen sind spätestens nach einem Monat zu bezahlen.
- Abmeldungen sind jeweils vor Kursende zu deponieren.
- Nicht-Bezahlung einer Leistung kann zum Ausschluss aus der Klangwerk Mittelland GmbH führen.
- Gerichtsstand ist Langenthal.