Regeln für den Unterricht bei Klangwerk

Regeln erstellt am 22.10.2020

Unterricht für Erwachsene

  1. Wer einen Unterricht telefonisch oder per Web-Formular bestellt, verpflichtet sich zum Bezug der gebuchten Lektionen (Anzahl Lektionen und Minuten)
  2. Bei Nicht-Abmeldung vom Unterricht oder bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als 24 Stunden vorher) verfällt die nicht besuchte Lektion.
  3. Die gebuchten Lektionen sind innerhalb eines Kalenderjahres seit Auftragserstellung zu beziehen. Nicht bezogene Lektionen werden nicht zurückerstattet.
  4. Gegen Vorzeigen eines Arztzeugnisses können nicht mehr besuchbare Lektionen vergütet werden. Es ist jedoch im Ermessen der Klangwerk Mittelland GmbH, ob dem Zeugnis Folge geleistet werden muss oder nicht.
  5. Lehrpersonen der Klangwerk Mittelland GmbH sind mit Respekt zu behandeln. Ebenso ist es für unsere Unterrichtenden selbstverständlich, respektvoll und höflich mit den Schülerinnen und Schülern umzugehen.
  6. Die in Rechnung gestellten Lektionen sind spätestens nach einem Monat zu bezahlen.
  7. Abmeldungen sind jeweils vor Kursende zu deponieren.
  8. Nicht-Bezahlung einer Leistung kann zum Ausschluss aus der Klangwerk Mittelland GmbH führen.
  9. Gerichtsstand ist Langenthal.